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Treuhandverhältnis,Investmentfonds,Zurechnung der Einkünfte

Meine Frage richtet sich nach der Besteuerung von Verkäufen eines Immobilienfonds. Der Steuerpflichtige hat im Kalenderjahr 2012 eine Beteiligung an einem Immobilienfonds auf dem Zweitmarkt erworben. Der Eintrag in das Treuhandregister erfolgte Anfang 2013. Ein erstes steuerliches Ergebnis wurde dem Steuerpflichtigen erst für das Jahr 2013 zugeteilt. Meines Erachtens ist der Gewinn aus der Veräußerung unabhängig von der Zehn-Jahres-Behaltensfrist immer steuerpflichtig. Ist diese Auffassung so korrekt?
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