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Darlehensweitergabe,§ 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG,§ 32d Abs. 2 Nr. 1 EStG

Unser Mandant möchte seiner Tochter ein Darlehen geben zur Finanzierung einer eigengenutzten Immobilie. Er hat bei der Bank eine sehr gute Bonität und hinterlegt sein Wertpapierdepot als Sicherheit. Er erhält von der Bank ein Darlehen mit einem Zinssatz von einem Prozentpunkt über dem Euribor. Zinsen sind quartalsweise fällig. Dieses Darlehen möchte er nun an seine Tochter weiterreichen ohne Aufschlag. Die Tochter würde diese Kreditkonditionen nicht erhalten. Wir haben unseren Mandanten empfohlen, eine Sicherung im Grundbuch eintragen zu lassen, um zu dokumentieren, dass es dieses Darlehen gibt und es auch weiter exisitieren wird. Die Frage ist nun: 1. Sind die Zinseinnahmen steuerpflichtig, auch wenn kein Gewinn entsteht? 2. Wenn die Zinsen steuerpflichtig sind, würden wir die Versteuerung mit dem persönlichen Steuersatz vornehmen und die Zinskosten beim Vater als Kosten entgegenstellen. Wäre das möglich?
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