Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Erstattung Kapitalertragsteuer nach § 50c EStG,Doppelbesteuerungsabkommen Luxemburg

Von einer unbeschränkt steuerpfl. GmbH (Deutschland) gab es im Jahr 2018 eine Gewinnausschüttung in Höhe von 278.000 €. KapESt wurde entrichtet von 40 % v. 278.000 € = 111.200 €, davon 25 % ist gleich 27.800 €. Der Geschäftsführer hat seinen Wohnsitz in Luxemburg. Jetzt hat die lux. Behörde die Ausschüttung versteuert und 15 % KapESt angerechnet. Der Stpfl. ist der Auffassung, dass dadurch eine nicht berechtigte Doppelbesteuerung vorliegt. Kann ein Antrag auf teilweise Erstattung der KapESt beim Bundeszentralamt gestellt werden? Ist Verjährung für den Antrag eingetreten?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen