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Zufluss,beherrschender Gesellschafter,Zahlungsunfähigkeit

Eine Immobiliengesellschaft wurde zur Realisierung ihrer Projekte mit Gesellschafterdarlehen ausgestattet – Verzinsung jeweils 7 %. Beim Mehrheitsgesellschafter handelt es sich um einen ausländischen Staatsbürger (Zypern), der sonst in Deutschland keine Aktivitäten entfaltet hat. Das Finanzamt hat diesen Gesellschafter aufgefordert, für 2020 eine Steuererklärung abzugeben – offensichtlich ist bekannt geworden, dass er eine Wohnung angemietet hat, diese aber tatsächlich nur an 20–30 Tagen im Jahr genutzt hat. Die GmbH hat die vertraglich geschuldeten Zinsen bisher nie ausgezahlt und diese einem eigenen Verbindlichkeitskonto zugeführt, das nicht verzinst wird. Ausweislich der vorgelegten Jahresabschlüsse seit Bestehen der Darlehensverpflichtungen war die GmbH nicht in der Lage, diese zu bedienen. Gelten die Zinsen als zugeflossen – müssen diese mithin für die betreffenden Jahre als Einkünfte aus Kapitalvermögen deklariert werden? Welche Nachweise müssen erbracht werden, um eine Besteuerung zu vermeiden?
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