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Darlehen,Zinsen

Die Gesellschafter-Geschäftsführer einer inländischen GmbH haben im Rahmen ihrer Existenzgründung mit einer Bank Darlehensverträge abgeschlossen, die der Finanzierung des Erwerbs und der Ingangsetzung des Geschäftsbetriebs ihrer GmbH dienen. Die Verträge werden zu gleichen Konditionen, wie von Gesellschafter-Geschäftsführer und Bank vereinbart, vom Ges.-GF an die GmbH weitergeleitet. Die fälligen Zins- und Tilgungsleistungen werden direkt vom Firmenkonto der GmbH auf das Konto des Darlehensgebers überwiesen. Die Darlehen werden bei der GmbH als Verbindlichkeiten ggü. GmbH-Ges. verbucht. Die Zinsen sind direkt als Aufwand in der GmbH verbucht. Ist dieser Vorgang in den Einkommensteuererklärungen der Gesellschafter zu berücksichtigen? Wenn ja, wie? Oder kann aufgrund der direkten Weiterleitung der Gesellschafter an die GmbH und Zahlung GmbH an Bank die Erfassung in der Einkommensteuer unterbleiben?
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