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Steuerpflicht,§ 44a EStG,Juristische Person des öffentlichen Rechts

Eine JPÖR möchte Festgeld anlegen und fragt, ob bei ihr KapESt von den Banken einbehalten wird. Es wurde eine Bescheinigung gem. § 44a Abs. 4 und § 44a Abs. 8 EStG beantragt. Diese liegt nun vom Finanzamt vor, dass sie eine Körperschaft, Personenvereinigung ... im Sinne des § 44a Abs. 4 und Abs. 8 EStG ist. Die Zinseinnahmen gehören nicht zu einem Betrieb gewerblicher Art.
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