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Kapitalabfindung Pensionskasse,§ 40b EStG a.F.,§ 3 Nr. 63 EStG,§ 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG a.F.

A ist Arbeitnehmer bei dem Arbeitgeber B. B hat für A eine Rentenversicherung (Pensionskasse) abgeschlossen. Hierbei werden jeweils im Dezember 2.160 € durch Gehaltsumwandlung eingezahlt. Vertragsbeginn ist der 01.11.2002. Laut Lohnabrechnung Dezember 2022 werden die Beiträge steuerfrei gezahlt. A möchte nun den Vertrag kündigen und die Kapitalleistung i.H.v. 68.000 € auszahlen lassen. Frage: 1. Ist bei einem Altvertrag der Wechsel von der Lohnsteuerpauschalierung, § 40b EStG, hin zur steuerfreien Förderung nach § 3 Nr. 63 EStG möglich? 2. Ist die Auszahlung voll steuerpflichtig, anteilig oder nicht steuerpflichtig zu versteuern? 3. Kann bei der einmaligen Kapitalleistung die 1/5-Regelung nach § 34 EStG angewendet werden?
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