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Einkommensteuer,Einkünfte aus Kapitalvermögen,Verzugszinsen

Mein Mandant hat im Rahmen eines Gerichtsurteils über den Streitwert eines verkauften Unternehmensanteils Verzugszinsen anerkannt bekommen. Im Jahr 2021 wurden diese Verzugszinsen vom Beklagten an meinen Mandanten überwiesen. Meine Frage: Sind diese Verzugszinsen Einkünfte aus Kapitalvermögen? Wenn ja, werden diese mit dem tariflichen Steuersatz besteuert?
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