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Kaufpreisraten,Zinsen,unentgeltlich

In unserer Kanzlei betreuen wir eine Mandantin. Diese plant die Veräußerung eines Grundstücks für insgesamt ca. 670.000,00 €. Der Kaufpreis soll in Raten beglichen werden. Anfänglich werden zwei Ballonraten von insgesamt 190.000,00 € geleistet. Der Restbetrag wird in 17 gleichen Raten beglichen. Auf eine Verzinsung wurde im Vertragsentwurf verzichtet. Nach unserer Auffassung liegen hier Einkünfte i. S. des § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG vor. Soweit Kapitalforderungen unverzinslich über eine Laufzeit von über einem Jahr abgetragen werden, sind diese gem. § 12 Abs. 3 BewG mit 5,5 % abzuzinsen. Der Steuerberater des Käufers beruft sich auf das 4. Corona-Schutzgesetz vom 22.06.2022. Dort wird seiner Meinung nach im Artikel 3 Nr. 3b das Abzinsungsgebot aufgehoben. Wir vertreten die Ansicht, dass diese Erleichterung in unserem vorgenannten Sachverhalt nicht anwendbar ist. Wir bitten Sie daher um Stellungnahme.
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