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Ausschüttung,Anteile

Unsere Mandantin ist eine kleine, nicht börsennotierte, AG mit Sitz in Berlin. Bezüglich der Minderheitsaktionäre, welche alle Mitarbeiter der AG sind, soll wie folgt verfahren werden: Der auf diesen Aktionärskreis entfallende Gewinn (abzüglich gesetzlicher und satzungsgemäßer Rückstellungen, abzüglich ggf. vorhandener Verlustvorträge) wird in diesem Jahr vollständig an diese Aktionäre ausgeschüttet. Der Gewinnanteil des Hauptaktionärs (vor Umwandlung von der GmbH in eine AG - früherer Ges.-GF - mit 90%) wird auf neue Rechnung vorgetragen. Das Vorgehen wird als Beschluss der Hauptversammlung (mit Info an alle Aktionäre) im Protokoll vermerkt. Für die Satzung ist eine rechtssichere Ergänzung dazu vorzunehmen. Zu klären ist die steuerliche Behandlung. Das ergibt für 2022 eine Dividende von …….. je Aktie für die Mitarbeiter. Vorstände und Mehrheitsaktionäre zählen nicht als Mitarbeiter. Diese Sonderbehandlung lässt sich wie folgt begründen: 1. Der Begriff Mitarbeiterbeteiligung (durch Mitarbeiteraktien) ist in der Satzung verankert - aber auf 20% begrenzt. 2. Entsprechend dieser Festlegung können die Mitarbeiter - auch als Gruppe - nie eine Stimmenmehrheit und damit Einfluss auf diesen Beschluss erreichen. 3. Die Interessenlage von Vorstand und Mehrheitsaktionären ist diesbezüglich eine andere, als die der Minderheitsgesellschafter. 4. Beim Ausscheiden aus der Gesellschaft müssen die Mitarbeiter die Aktien zurückgeben. Damit ergibt sich ein Nachteil gegenüber den Hauptaktionären hinsichtlich der perspektivischen Wertsteigerung. 5. Eine Motivation durch Mitarbeiterbeteiligung kann nur dann erfolgen, wenn der persönliche Nutzen zeitnah erfolgt. Ist dieser Vorgang steuerrechtlich möglich? Wie ist der Vorgang steuerlich zu behandeln? Ein weiterer zu klärender Punkt zu o. g. AG wäre Folgender: Eine Mitarbeiter-Kapitalbeteiligung ist derzeit bis zu einem Betrag i. H. v. 1.440 Euro steuerfrei. Die AG besitzt noch einen kleinen Bestand an eigene Aktien/Anteilen. Den Großteil der Aktien besitzt noch der Hauptaktionär. Die Mitarbeiter können Aktien erwerben und erhalten im Rahmen des steuerfreien Betrages auch Aktien der AG als MA-Kapitalbeteiligung. Die Abwicklung erfolgt auch durch den Erwerb „direkt“ vom Hauptaktionär. Der ganze Sachverhalt wird allerdings über ein Geschäftskonto der AG abgewickelt. Kann hier trotzdem der Freibetrag für die (verbilligte oder) unentgeltliche Überlassung von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen vom Arbeitgeber (§ 3 Nr. 39 Satz 1 EStG) mit derzeit 1.440 Euro in Anspruch genommen werden? Falls die Steuerfreiheit nicht gewährt werden kann, muss der Mehrheitsanteilseigner seine Aktien an die AG verkaufen und diese dann von der AG an die Mitarbeiter unentgeltlich überlassen werden? Welche Vor- und Nachteile gibt es für die AG bzw. die Anteilseigner? Ist der Erwerb durch die AG und die Überlassung/der Verkauf an die neuen Anteilseigner (Mitarbeiter) zum gleichen Preis möglich, wenn die „Weitergabe“ unmittelbar erfolgt? Gibt es eine andere Möglichkeit der Gestaltung? Eine Kapitalerhöhung durch Ausgabe neuer Aktien soll nicht erfolgen.
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