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unverzinsliche Forderung,subjektiver Tatbestand,Zinsanteil

Meine Mandant H, 83 Jahre alt, möchte seiner leiblichen Tochter G, 60 Jahre alt, ein vermietetes Mehrfamilienhaus für einen Kaufpreis von 1,2 Mio. € verkaufen. H ist seit ca. 25 Jahren Eigentümer dieser Immobilie. Die Nettokaltmieten liegen bei ca. 47 T€ p.a. Der Kaufpreis soll in monatlichen Raten von 5.000 € bezahlt werden, so dass der Kaufpreis in 20 Jahren vollkommen getilgt ist. Wir gehen davon aus, dass der Kaufpreis ca. 350 T€ über dem Marktwert der Immobilie liegt. Eine Verzinsung ist nicht vorgesehen. Hierzu habe ich folgende Fragen: 1. Führt die Unverzinslichkeit dazu, dass der Kaufpreis in Zins und Tilgung aufgeteilt wird? Wenn ja, in welcher Weise wären dann Zinsen zu versteuern? Alles auf einen Schlag, oder werden die Zinsen dann aus den monatlichen Raten „herausgerechnet“? Wie berechnet sich das? 2. Ich gehe davon aus, dass der „überhöhte“ Kaufpreis (1,2 Mio. € statt Verkehrswert 850 T€) eine Schenkung von Tochter G an Vater H darstellt. Ist das richtig? Wenn ja, wie errechnet sich die Höhe der Schenkung, wenn der Kaufpreis – wegen der Unverzinslichkeit – aufzuteilen ist in einen „Kaufpreis“ und einen „Zinsanteil“?
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