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Abgeltung,Wechsel

Der Stpfl. ist Ges-Geschäftsführer einer GmbH, an welcher der Stpfl. zu 25 % am Stammkapital beteiligt ist. Die Beteiligung ist fremdfinanziert. In den Jahren 2020 und 2021 erhält der Ges-GF keine Dividende, es fallen in den Jahren nur Schuldzinsen für das Darlehen an. Im Jahr 2022 erhält der Ges-GF erstmals eine Dividende. Fragen: 1_ Kann der Stpfl. jedes Jahr wählen, ob die Besteuerung der Kapitaleinkünfte (bzw. in den Jahren 2020 + 2021 die negativen Einkünfte in Höhe von 60 % der Schuldzinsen) unter dem Antrag nach § 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG nach dem tariflichen Steuersatz erfolgen kann und im Jahr 2022 die Besteuerung unter der Anwendung des Abgeltungssteuersatzes? Kann hier in jedem Veranlagungszeitraum separat entweder die tarifliche Besteuerung oder die Abgeltungsteuer gewählt werden? 2_ Unter Anwendung der Abgeltungsteuer findet in diesem gewählten Veranlagungszeitraum die Dividende keine erhöhende Berücksichtigung im Rahmen der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens nach § 2 Abs. 5 EStG, korrekt? Oder wird die Dividende dabei erhöhend hinzugerechnet?
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