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Depotabtretung,fremdvermietete Immobilie

Zur Finanzierung einer Immobilienanschaffung (fremdvermietet) wird ein Depot der Bank als Sicherheit (aktuelle Kurswerte ca. 200.000 EUR) abgetreten und weiter durch monatliche Käufe aufgebaut, sodass es bei Endfälligkeit der Finanzierung voraussichtlich ausreichend Rückkaufswert (ca. 450.000 EUR) haben wird, um das Darlehen abzulösen. Die Fragen dazu sind: 1) Wird das Depot bzw. dessen Erträge auch zukünftig (nach Abtretung bis zur Darlehenstilgung) den Einkünften aus § 20 EStG zugerechnet? 2) Sind die laufenden Depotgebühren (bei den Einkünften aus § 21 EStG) als Werbungskosten berücksichtigungsfähig? Hintergrund meiner Frage sind Überlegungen analog zum BMF Schreiben aus dem Jahr 1990, in dem es um die steuerliche Behandlung von Zinserträgen aus Bausparverträgen geht, sowie auf Grund der Subsidiarität der Einkünfte aus Kapitalvermögen gegenüber den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung.
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