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§ 20 EStG,thesaurierte Zinsen,Zufluss

Sehr geehrte Damen und Herren, ein Gesellschafter (100% Anteile an GmbH) gibt der Gmbh ein Fälligkeitsdarlehen über 5 Jahre. Im Darlehensvertrag werden Zinsen in Höhe von 3,5 % p.a. auf den in Anspruch genommenen Teil des Darlehens berechnet. Die Zinsen werden thesauriert und erst mit Rückzahlung des Darlehens fällig. Es wurde vereinbart, wenn der Darlehensnehmer die Zinsen, die er im Rahmen der Vereinbarung schuldet, nicht bei Fälligkeit zahlt, steht dem Darlehensgeber ein pauschalierter Schadensersatzanspruch zu. Sind die thesaurierten Zinsen im Rahmen dieser Vereinbarung jährlich mit zu verzinsen? Oder wird nur der Darlehensbetrag verzinst? Wie und wann werden die thesaurierten Zinsen im Rahmen der Einkommensteuererklärung beim Darlehensgeber erfasst? Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen Lucie Merkel
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