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§ 20 EStG,Bestandsschutz,Spin-Off

Sachverhalt: Ein Steuerpflichtiger besitzt Altbestände (Anschaffung weit vor 2008) an Novartis-Aktien. Nach erfolgtem Spin-Off in 2023 erhält er für eine Novartis-Aktie fünf Sandoz-Aktien. Frage: Wenn diese neuen Aktien verkauft werden, unterliegt der Veräußerungsgewinn der Abgeltungssteuer oder sind die neuen Anteile weiterhin als Altbestand zu betrachten?
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