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Darlehensverzicht,Ausbuchung

Mein Mandant hat auf ein Darlehen verzichtet, welches er einer GmbH gegeben hat. Nach Sachverhaltsprüfung handelt es sich um eine den Gesellschaftern nahestehende Person. Beim Gesellschafter handelt es sich um eine verdeckte Einlage – nachträgliche Anschaffungskosten auf seine Beteiligung. Da mein Mandant kein Gesellschafter ist, können diese nicht als verdeckte Einlage erfasst werden. Handelt es sich hier um Verluste aus der ganzen oder teilweisen Uneinbringlichkeit von Kapitalforderungen im Sinne von § 20 Abs. 1 EStG? Sind die Verluste aus dem Darlehensverzicht mit anderen Einkunftsarten ausgleichsfähig?
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