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§ 17 EStG,GmbH-Beteiligung,Schuldzinsen

Mandant beteiligte sich an einer Grundstücksverwaltungs-GmbH. Hierfür nahm er einen Kredit auf. Die Schuldzinsen zur Finanzierung der Beteiligung wurden die letzten Jahre geltend gemacht. Jetzt ist die Grundstücksverwaltungs-GmbH insolvent. Seither werden keine Feststellungserklärungen mehr erstellt. Können die für den ehemaligen Gesellschafter verbliebenen Kosten (hier die Schuldzinsen) direkt über die Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden als negative Beteiligungseinkünfte?
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