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Einkünfte aus Kapitalvermögen bei beschränkt Steuerpflichtigen,§ 49 Abs 1 Nr. 5 EStG

Aktuell hat die A-GmbH Verbindlichkeit aus dem Darlehen gegenüber einer natürlichen Person J (Russische Staatsangehörigkeit) i.H.v. EUR 3.260.630 (per 01.01.2023 betragen: Tilgung EUR 2.686.739 + Zinsen EUR 573.891). Die natürliche Person J ist nicht Gesellschafter und auch nicht Geschäftsführer. Welche steuerliche Folgen wird es separat für den Geschäftsführer A (Staatsangehörigkeit der Republik Belarus und eine Niederlassungserlaubnis in Österreich) und für den Darlehensgeber bringen, wenn die natürliche Person J seine Forderung an den Geschäftsführer A der A-GmbH abtreten wird. Der Geschäftsführer A ist ebenfalls kein Gesellschafter, Gesellschafterin der A-GmbH ist eine Holding GmbH. Ich bitte um Berechnungen der anfallenden Steuern für A und J und evtl. A-GmbH, vielen Dank.
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