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Zeitpunkt,§ 11 EStG,Gewinnausschüttung

Die steuerpflichtigen Eheleute sind zu 80 % (Ehemann) und 20 % (Ehefrau) an der A-GmbH beteiligt. Die Ehefrau ist zudem Geschäftsführerin der A-GmbH. Die Beteiligung an der GmbH befindet sich im Besitzunternehmen des Ehemanns (Betriebsaufspaltung). Es sind keine Werbungskosten entstanden. Im November 2021 wird eine Gewinnausschüttung i.H.v. 100.000 € beschlossen. Die Auszahlung an die Eheleute erfolgte im Februar 2022. Die Kapitalertragsteuer wurde im Februar 2022 von der GmbH an das Finanzamt abgeführt. Fragen: 1. In welchem Veranlagungszeitraum ist die Gewinnausschüttung vom Ehemann zu versteuern (2021 oder 2022)? 2. In welchem Veranlagungszeitraum ist die Gewinnausschüttung von der Ehefrau zu versteuern, wenn Sie a) das Teileinkünfteverfahren wählt, b) die Abgeltungssteuer wählt (2021 oder 2022)?
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