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Besicherung Darlehen,Steuerschädlichkeit,Lebensversicherung

Kapitallebensversicherung als Darlehenssicherheit Einer unserer Mandanten hat Ansprüche aus einer Kapitallebensversicherung als Sicherheit für ein Darlehen abgetreten, und die Auszahlung aus der Kapitallebensversicherung (KLV) dient auch als Tilgung des Darlehens von 400 T€. Der Darlehensvertrag datiert vom April 2003. Diese Finanzierungsform wurde für ein Vermietungsobjekt gem. § 21 EStG gewählt. Nun passt die Kapitalansparung aus der KLV nicht mit dem Laufzeitende des Darlehens überein und das Darlehen muss verlängert werden über einen Zwischenfinanzierungskredit mit Tilgungsaussetzung über sechs Monate von 312 T€ (dann erstmalige mögliche Auszahlung o.g. KLV). Hier dient die KLV weiter als Tilgungsersatz und auch als Sicherheit für diesen Zwischenfinanzierungskredit. Dazu ein zweites „normales“ Annuitätendarlehen mit zehn Jahren Laufzeit über die fehlenden 88 T€ mit nur der eingetragenen Grundschuld als Sicherheit. Die betreffende KLV hat also bereits zwölf Jahre zur Tilgungsaussetzung und als Sicherheit für das Darlehen gedient und es wurde auch vertraglich so vereinbart. Liegt in der Verlängerung der Finanzierung (Tilgungsaussetzung des Zwischenfinanzierungskredits durch die betreffenden KLV und gleichzeitige Stellung als Sicherheit) eine Steuerschädlichkeit insb. hinsichtlich der Auszahlung aus der Versicherung vor, resp. entsteht eine solche? Auskunftsgemäß wurden im Rahmen der Einkommensteuererklärung keine Sonderausgaben angesetzt.
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