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Kapitallebensversicherung,steuerschädliche Verwendung

Sachverhalt: Wir haben einen Mandanten, der Lebensversicherungen besitzt, welche vor 2005 abgeschlossen wurden, und es handelt sich um grundsätzlich begünstigte Lebensversicherungen. Im Jahr 2022 hat unser Mandant die Lebensversicherung zum Ausgleich von geschäftlichen Kontokorrentkonten und somit unserer Ansicht nach schädlich verwendet. Dies wurde seitens des Finanzamts ebenfalls so festgestellt. Grundsätzlich kann die schädliche Verwendung und damit einhergehende Steuerpflicht der Kapitalerträge abgeschwächt werden, indem die in Anspruch genommene Versicherung innerhalb von drei Jahren zurückbezahlt wird. Hiernach wäre ja lediglich der Zeitraum der schädlichen Verwendung steuerpflichtig. Frage: Ist es auch als Rückzahlung denkbar, wenn die Versicherung innerhalb des Drei-Jahres-Zeitraums zuteilungsreif wird und einfach eine Verrechnung der Versicherungsauszahlung mit der schädlichen Verwendung bzw. eine verringerte Auszahlung der Lebensversicherung erfolgt? Oder muss die Lebensversicherung innerhalb des Drei-Jahres-Zeitraums zwingend zuerst zurückbezahlt werden, und nach Rückzahlung kann eine Auszahlung an den Leistungsempfänger der Lebensversicherung erfolgen?
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