Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Verluste Aktien,Verlustbescheinigung,Verlustübertrag

Wir haben für Mandanten das Signal zur Abgabe von Einkommensteuererklärungen ab dem Jahr 2020 löschen lassen, da diese mit ihrem zvE unter dem Grundfreibetrag bleiben. Kapitalerträge über dem Sparer-PB gibt es aktuell auch nicht, daher wurde keine NV beantragt. Jetzt haben die Mandanten im Jahr 2022 nicht ausgeglichene Verluste aus der Veräußerung von Aktien. Hierzu hätte ich die Frage, ob ich diese jetzt zwingend über eine Steuererklärung feststellen lassen muss oder ob diese wenigstens bei derselben Bank mit in die Zukunft genommen werden.
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen