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Zurechnung bei Grundstücksgemeinschaft,Fremdüblichkeit,Werbungskosten

Ich betreue einen Mandanten, welcher mit seiner Schwester vor über zehn Jahren zwei Doppelhaushälften gebaut/gekauft hat. Es handelt sich um eine Grundstückgemeinschaft; beide sind zu 50 % im Grundbuch eingetragen. Die beiden Geschwister M und T hatten im Jahr 2010 Folgendes schriftlich vereinbart: „Beide Vertragspartner sind Eigentümer an den beiden Doppelhaushälften zu je 1/2. Bisher hat T die DHH 32a finanziert, unterhalten und dafür die Miete erhalten. Die DHH 32b hat M finanziert, unterhalten und dafür die Miete erhalten. Die Eigentümer vereinbaren Folgendes: Beide Vertragspartner nehmen ein Darlehen in Höhe von Eur 285.000 für vorgenanntes Anwesen auf. Davon erhalten Frau M Eur 248.000 und Herr T Eur 37.000. Im Gegenzug erhält Herr T die Mieteinnahmen der Doppelhaushälfte 32b und übernimmt Zins- und Tilgungsleistungen, den Unterhalt dieser Doppelhaushälfte sowie alle anstehenden Sanierungsarbeiten. Ziel der Vereinbarung ist, dass Herr T den 1/2-Anteil von Frau M übernimmt und sobald das Grundstück geteilt bzw. in Miteigentumsanteile aufgeteilt ist, beide Partner diesen Vertrag notariell bestätigen lassen. Herr T kann das Anwesen oder Teile davon jederzeit verkaufen. Der Verkaufserlös steht Herrn T alleine zu.“ Ergänzender Hinweis: Es wurde nur ein Darlehen aufgenommen, und hier ist lt. Darlehensvertrag Herr T alleiniger Darlehensnehmer. Nun war es in all den letzten Jahren so, dass die Geschwister davon ausgegangen sind, dass die Mieteinnahmen nur von T versteuert werden müssen. Die Schwester hatte in ihrer Steuererklärung keinerlei Mieteinnahmen erklärt. Wir als Steuerbüro hatten bei T immer nur die Mieteinnahmen der DHH 32a angegeben und darauf hingewiesen, dass die Schwester trotz der Vereinbarung die auf sie entfallenden Mieteinnahmen versteuern muss. Die Mieteinnahmen der DHH 32b flossen in den ersten Jahren noch auf das Konto von T; diese hatte die Einnahmen dann an ihren Bruder überwiesen. Nunmehr fließen die Mieteinnahmen aber direkt auf das Konto von T. Die Mietverträge laufen jedoch einmal auf T und einmal auf M. Ein Teilung ist bisher noch immer nicht erfolgt. Frage: Wie ist hier die rechtliche Situation? Hätte T all die Jahre bereits die gesamten Mieteinnahmen versteuern müssen oder jeder jeweils seine rechtliche Hälfte? Wem sind also welche Mieteinnahmen steuerlich zuzurechnen?
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