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Erhaltungsaufwand,Betriebsbereitschaft,Hebung des Standards

Meine Mandantin hat ein über 100 Jahre altes Haus renoviert; die Renovierung geschah 3,5 Jahre nach Kauf, somit außerhalb der Drei-Jahres-Grenze. Allerdings wurden alle vier zentralen Ausstattungsmerkmale (Heizung, Sanitär, Elektro, Fenster) nicht vollständig, sondern teilweise erneuert. Beispielsweise wurden nur die Hälfte der Fenster ausgetauscht, nur Sanitärinstallation im Bad erneuert, Küche blieb. Bei der Heizung blieben die Heizkörper, nur der Brenner wurde erneuert. Führt diese Renovierung zu einer Standarderhöhung? Hinsichtlich des Standards liegt im Übrigen in keinem Gewerk eine Erhöhung vor. Einfacher Standard wurde durch zeitgemäßen Standard ersetzt. Handelt es sich um Reparaturkosten?
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