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Grundstücksgemeinschaft,Vertrag mit Gesellschafter,Ergebnisverteilung

Die Mandantin ist Hausverwalterin (§ 15 EStG) und nebenbei noch Miteigentümerin von Wohnobjekten. Sie führt die Hausverwaltung für die Grundstücksgemeinschaften aus. Frage: Kann die Mandantin mit sich selbst als Miteigentümerin einen Hausverwaltungs-Vertrag schließen, so dass die Zahlungen der Grundstücksgemeinschaft für HV-Vergütung 100 % WK sind? Oder muss der Miteigentumsanteil der Hausverwalterin als Privatentnahme erfasst werden? Sind die Einnahmen der Hausverwalterin zu 100 % Betriebseinnahmen? Oder darf nur der Fremdanteil der anderen Gesellschafter in Rechnung gestellt werden?
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