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§ 7 EStG,AfA,nachträgliche Herstellungskosten

Unser Mandant besitzt ein Vermietungsobjekt (Baujahr 1930), und es ist komplett abgeschrieben. Nun wurde das Objekt umfangreich saniert. Werden die Sanierungskosten nun wieder mit 2,5 %, also verteilt auf 40 Jahre, abgeschrieben? Es ist schwer vorzustellen, dass durch die Sanierung die Nutzungsdauer des 90 Jahre alten Gebäudes um weitere 40 Jahre verlängert werden soll.
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