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Einkommensteuer,Einkünfte aus VuV,Erhaltungsaufwendungen

Mandantin M erzielte bisher Einkünfte aus der Vermietung von Ferienwohnungen. Diese Tätigkeit hat sie eingestellt und baut nunmehr die acht Ferienwohnungen zu vier Mietwohnungen um. Dabei werden bauliche Veränderungen wegen Durchbrüchen und neuen Wänden vorgenommen. In diesem Zuge werden gleichzeitig die Dacheindeckung erneuert und bauliche Mängel z.B. in den Zwischendecken beseitigt sowie der alte Heizkessel entfernt und vier neue dezentrale Heizungen installiert. Die Wohnfläche wird nicht vergrößert und auch der Standard der Ausstattung wird nicht wesentlich verbessert. Handelt es sich bei den Aufwendungen um sofort abziehbare Erhaltungsaufwendungen im Rahmen von § 21 EStG?
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