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Erbauseinandersetzung,Ablösezahlung,Steuerbarkeit

Eine Erbengemeinschaft besteht aus zwei Geschwistern. Die Erbengemeinschaft erbt Grundvermögen in Form eines Dreifamilienhauses und zwei Eigentumswohnungen sowie mehrere landwirtschaftliche Grundstücke. Die Erbengemeinschaft schließt einen Erbauseinandersetzungsvertrag ab. Hiernach erbt eine Schwester das Dreifamilienhaus und ein landwirtschaftliches Grundstück und die andere Schwester die zwei Eigentumswohnungen und die anderen Grundstücke. Im Erbauseinandersetzungsvertrag steht nun ohne Einzelwertangabe: Die Schwester, die das Dreifamilienhaus erbt, zahlt an die andere Schwester einen Ausgleichsbetrag von 175.500 €. Nun stellt sich die Frage: Ist dieser Ausgleichsbetrag als teilentgeltlicher Erwerb anzusehen, und wie wird die Ausgleichszahlung aufgeteilt auf die erworbenen Grundstücke nach welchem Maßstab? Oder ist die Ausgleichszahlung ertragsteuerlich unbedeutend? Wertgutachten liegen bisher amtlich nicht vor; beim Wertausgleich wurden interne Schätzungswerte angesetzt.
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