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Bewertung,Immobilie

Eine GbR aus zwei Gesellschaftern, je 50 %, kauft im Jahre 2008 ein Wohn- und Geschäftshaus, das vollständig fremdvermietet ist. Zum 01.01.2019 verkauft ein Gesellschafter seinen Anteil an eine neue Gesellschafterin. In diesem Zuge wurde die Gesellschaft umbenannt, was im Grundbuch entsprechend vollzogen wurde: Neuer Eigentümer ist die neue GbR (Text im Grundbuch: Gesellschafterwechsel durch Abtretung des Gesellschaftsanteils von A an C und Änderung der Bezeichnung der Gesellschaft). Es musste ein steuerlicher Erfassungsbogen erstellt werden, und es erging eine neue Steuernummer, daraufhin ein neuer Grundsteuerbescheid. Grunderwerbsteuer wurde keine festgesetzt. Im Jahr 2021 wurde nun über die 15-%-Grenze hinaus renoviert/modernisiert. Ist bei der Feststellung des Anschaffungszeitpunkts auf die historische Anschaffung des Gebäudes durch die erste GbR abzustellen, oder wurde der Zeitpunkt durch den Gesellschafterwechsel und die Namensänderung ins Jahr 2019 verschoben?
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