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Ferienwohnung,Herstellungsaufwand

Ein Steuerpflichtiger S erwirbt eine Ferienwohnung. Hieraus erzielt S Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gem. § 21 EStG. Nach Erwerb der Ferienwohnung wird diese vollständig renoviert. Es werden neue Böden angeschafft und verlegt, die Steckdosen ausgetauscht und z.T. neue Kabel verlegt sowie Wände neu verputzt und gestrichen. Außerdem werden neue Türen installiert, Dusche, Waschbecken und Heizkörper erneuert. Auf dem Balkon wurden neue Fliesen verlegt. Des Weiteren wurde die Wohnung ausgestattet mit Waschmaschine, Spülmaschine, Fernseher, Sofalandschaft, Balkonmöbel etc. Die Renovierung erfolgte in kompletter Eigenleistung ohne entsprechendes Fachpersonal. Somit sind für die Renovierung ausschließlich Kosten für Maschinen, Baustoffe, Einrichtungsgegenstände etc. angefallen. Fraglich ist, ob die Aufwendungen für Materialien, Maschinen und Einrichtungsgegenstände als Erhaltungsaufwendungen i.S.d. § 6 Absatz 1 Nummer 1a EStG zu subsummieren sind und somit in die 15-%-Grenze für die anschaffungsnahen Herstellungskosten mit einzubeziehen sind.
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