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Teilentgeltlichkeit,Einkünfteerzielungsabsicht,Totalüberschuss

Bei einem vermieteten Mehrfamilienhaus (insgesamt sechs Wohnungen – davon sind fremdvermietet fünf und seit vier Jahren eine Whg. an Angehörige) stellt das Finanzamt Liebhaberei fest, weil in einem Zeitraum von 30 Jahren zahlreiche Beseitigungen von Baumängeln (nach Ablauf der Gewährleistungspflicht) und Modernisierungen vorgenommen wurden. Bei einer vorliegenden Fremdfinanzierung von 53 % beginnend nach der Fertigstellung und ca. 100.000 € Sondertilgungen wird unter Berücksichtigung aller Kosten, der Finanzierung und der Abschreibung die Liebhaberei „angedroht“. Bei einem Mieter liegen (wohnt seit Fertigstellung im Objekt) die Mieten knapp unter der 66-2/3-Grenze – weil mehr Erhöhungen lt. Mietspiegel nicht möglich sind. Droht in diesem Zusammenhang eine anteilige Werbungskostenkürzung? Außerdem stellt das Finanzamt extrem auf einen sog. Geschäftsplan ab und eine künftige Gewinnprognostizierung. Das ist bei einem fremdvermieteten Objekt extrem schwierig vorherzusagen, da die Anforderungen durch den Gesetzgeber an die Vermieter ebenfalls bestehen.
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