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Zurechnung,Einkünfte,Vermietung

Witwe W überlässt ihrer Enkelin E ein Mehrfamilienhaus unter Nießbrauchvorbehalt. Nach dem Tod der W soll der Nießbrauch ihrer Tochter T (= Mutter der E) zustehen. W verstirbt und T verzichtet durch schriftlichen Vertrag mit der E auf ihren Nießbrauch und weist die Hausverwaltung HV des MFH an, sämtliche Mieteinnahmen und Werbungskosten über E abzuwickeln, was diese auch tut. Erst ein Jahr später verzichtet T notariell auf ihr Nießbrauchrecht zugunsten der E. Wie ist der Sachverhalt ertragsteuerlich zu würdigen, und wem sind die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zuzurechnen?
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