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unterbliebene Abschreibung,Nachholung

Wir haben nachträgliche Anschaffungskosten (Gebäude) in der Steuererklärung geltend gemacht. Die Finanzverwaltung erkannte die Kosten nicht an und gewährte die Abschreibung des höheren Volumens nicht. Gegen den Bescheid wurde kein Einspruch eingelegt. Im Folgejahr möchten wir die nachträglichen Anschaffungskosten erneut abschreiben. Meines Erachtens ist 1/50stel des Volumens verloren gegangen, aber die Kosten können trotzdem abgeschrieben werden, jedoch die Nutzungsdauer beträgt nunmehr nur 49 Jahre. Sehen Sie es auch so, dass nur ein Jahres-AfA verloren gegangen ist?
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