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Gewerblicher Grundstückshandel,Immobilie

Sachverhalt: Die Eheleute A und B besitzen seit 25 Jahren ein vermietetes Wohnhaus, welches nunmehr zum Verkauf anstehen soll, zu jeweils 50 %. Das Objekt wurde für 1,5 Mio. DM vor 25 Jahren angekauft. Der jetzige Kaufpreis soll 473.000 € betragen zusätzlich zur Übernahme einer Darlehensverbindlichkeit von 94.000 €. Somit ist beim Verkauf kein Veräußerungsgewinn anzunehmen. Festgestellt wurde, dass die Ehefrau B weitere diverse Objekte besitzt und beim Verkauf eines Objekts, was bis jetzt noch nicht geschehen ist, aufgrund der Anzahl der im Eigentum stehenden Immobilien der Tatbestand des gewerblichen Grundstückshandels erfüllt würde. Frage: Fällt bei Veräußerung dieses Objektes, 25 Jahre im Eigentum der Eheleute befindlich, dieses Objekt auch in den gewerblichen Grundstückshandel der Ehefrau und würde diesen auslösen? Diesseits erachtet soll dies nicht zutreffen, da Objekte nach Ablauf einer zehnjährigen Behaltungsfrist aus einem möglichen gewerblichen Grundstückshandel herausfallen.
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