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§ 22 Nr. 3 EStG,Unterlassen,Entgelt

Frau H möchte ihr Grundstück ihrem Stiefsohn übertragen. Der Stiefsohn möchte auf dem Grundstück ein Sechsfamilienhaus erstellen. Frau H möchte sich als Gegenwert für das Grundstück an einer Eigentumswohnung in diesem Sechsfamilienhaus ein Wohnrecht eintragen lassen. Das Wohnrecht nimmt Frau H momentan nicht in Anspruch. Für die Nichtinanspruchnahme des Wohnrechts erhält sie von ihrem Stiefsohn ein monatliches Entgelt in Höhe von 400 €. Der Stiefsohn kann die Wohnung bis zur Inanspruchnahme des Wohnrechts vermieten. Frau H möchte das Wohnrecht an ihren ledigen Bruder nach ihrem Tod vererben. Fragen: 1. Wie ist das Entgelt aus der Überlassung des Wohnrechts bei Frau H steuerlich zu behandeln? 2. Wie ist das Entgelt für die Überlassung des Wohnrechts beim Stiefsohn steuerlich zu behandeln, wenn er die Wohnung fremdvermietet?
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