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gewerblicher Grundstückshandel,Drei-Objekt-Grenze

Mein Mandant ist Bausparkassenvertreter. In der Vergangenheit sind Vermietungsobjekte gekauft und verkauft worden. 1. Objekt (Mehrfamilienhaus) Kauf 07/2005, Verkauf 10/2015 2. Objekt Kauf 11/2002, Verkauf 08/2016 3. Objekt Kauf 2000 Verkauf 2014 Gekauft wurden drei weitere Objekte, die sich aktuell noch im Vermögen befinden und vermietet werden (Einkünfte V+V): 4. Objekt Kauf 10/2015 5. Objekt Kauf 07/2016 (Mehrfamilienhaus) 6. Objekt Kauf 10/2016 (Mehrfamilienhaus) 7. Objekt von den Eltern im Jahr 2015 geerbt und seither ebenfalls vermietet Des Weiteren ist der Mandant an einer GbR beteiligt, die ebenfalls eine Immobilie (Mehrfamilienhaus) erworben hat. Diese wird aktuell umgebaut und danach vermietet. Objekt Nr. 5 soll nun zeitnah, innerhalb der Zehnjahresfrist veräußert werden. Insofern stellt sich nun die Frage, ob dieser Verkauf eventuell einen gewerblichen Grundstückshandel auslöst und dieser sich auch auf Verkäufe in der Vergangenheit auswirken könnte. Kann auch beim Bausparkassenvertreter davon ausgegangen werden, dass bebaute Grundstücke, die bis zur Veräußerung während eines Zeitraumes von mindestens zehn Jahren vermietet wurden, grundsätzlich und ohne Ausnahme der privaten Vermögensverwaltung angehören und damit nicht nachträglich durch den Verkauf im Jahr 2021 der Besteuerung unterworfen werden? Oder sollte wegen der Auswirkung auf die Objekte 1–3 eine verbindliche Auskunft beim Finanzamt angefordert werden?
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