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Neuaufnahme Darlehen,§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 EStG

Die Herstellung eines gewerblich vermieteten, im Privatvermögen befindlichen Gebäudes wird mit Eigenmitteln und mit Darlehen finanziert. Das Darlehen ist über die Laufzeit von mehreren Jahren in Teilen getilgt. Geplant ist die Neuaufnahme eines Darlehens bzw. die Umschuldung des alten Darlehens bis zur Höhe des Ursprungsstands des damals aufgenommenen Darlehens. Können die Zinsen auf den neu aufgenommenen, bisher schon getilgten Teil des Darlehens als Werbungskosten bei der Vermietung und Verpachtung angesetzt werden?
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