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§ 82b EStDV,Übergang auf den Erben,Sofortabzug im Todesjahr

Unser Mandant verstarb kurz nach Beendigung umfangreicher Sanierungsarbeiten an seinem Miethaus. Frage 1: Sind bei Aufteilung der Erhaltungsaufwendungen auf fünf Jahre die restlichen vier Jahre auf den Sohn als Gesamtrechtsnachfolger übertragbar? Ist in diesem Fall das Todesjahr des Erblassers monatsanteilig aufzuteilen? Frage 2 (alternativ): Ohne die Aufteilung der Erhaltungsaufwendungen würde das Steuerjahr mit einem erheblichen Verlust des Erblassers enden. Gibt es noch weitere Möglichkeiten (§ 10d EStG?), die durch den Erhaltungsaufwand entstehenden Verluste auf den Sohn zu übertragen?
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