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Wohnfläche,Keller,Aufteilung

Mich würde interessieren, ob ein Vollkeller zur Wohnfläche gehört. In meinem vorliegenden Fall hat das Haus folgende qm: 100 qm Wohnfläche, 100 qm Vollkeller und 77 qm Einliegerwohnung. Das Finanzamt hat in der VuV 77 zu 277 ins Verhältnis gesetzt, wir nur 77 zu 177. Was ist korrekt? 
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