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Belohnende Schenkung,Gegenleistung für jahrelanges mietfreies Wohnen,Abgrenzung zwischen echter Gegenleistung und Motiv für eine belohnende Zuwendung

Unser Mandant A war zu 2/3-Anteil Eigentümer einer Wohnung und seine Mutter B war zu 1/3-Anteil Eigentümerin derselben Wohnung (Wohnungseigentumskaufvertrag von 22.07.2011). B wohnte in dieser Eigentumswohnung seit Januar 2012 mietfrei. B hat mit einem Übertragungsvertrag von 30.04.2019 im Wege vorweggenommener Erbfolge ihren vorgenannten 1/3-Anteil auf A übertragen. Anbei erhalten Sie einen Auszug des Vertrags: „Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass die Übertragung als Ausgleich für die mietfreie Nutzung der Wohnung durch B und die Übernahme von bislang angefallenen Instandsetzungskosten durch A erfolgt. B hat die Wohnung seit Januar 2012 bis März 2019 mietfrei genutzt, somit für 7 Jahre und 3 Monate. Es besteht Einigkeit darüber, dass der Mietanteil der B monatlich 367,00 Euro – in Worten: dreihundertsiebenundsechzig – betragen hat, auf der Grundlage eines regulären Mietzinses von 550,00 Euro pro Monat. Der Ausgleichsanspruch des A beläuft sich somit auf 31.929,00 Euro (87 Monate x 367,00 Euro). Es besteht ferner Einigkeit darüber, dass A Instandsetzungskosten in Höhe von 3.500,00 Euro – in Worten: dreitausendfünfhundert – getragen hat.“ Die Wohnung wird ab April 2019 von A an einem fremden Dritten (C) vermietet. Wie ist die Übertragung auf A steuerlich zu behandeln?
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