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§ 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG,Drei-Jahres-Zeitraum,maßgebender Zeitpunkt

Unser Mandant hat sein VuV-Objekt renoviert, Anschaffungskosten Gebäude 370.000 €. Anschaffungsdatum war der 27. Juli 2017. Vor dem 27. Juli 2020 wurden 50.000 € für Renovierungen aufgewendet, nach dem 27. Juli 2020 knapp 40.000 €. Worauf kommt es bei der 15-%-Grenze und Dreijahreszeitraum an (Zahlung, Beauftragung der Handwerker, Ausführung der Leistung)?
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