Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Rückfluss von Werbungskosten,nachträgliche Einnahmen,Zuflussprinzip

Unsere Mandanten haben im Jahr 2012 ein Zweifamilienhaus errichtet und erzielten daraus Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Im Jahr 2016 tritt ein Schaden am Dach auf, der auf einem Fehler der Baufirma beruht. Da Gefahr in Verzug ist und die Baufirma das Verschulden abstreitet, wird der Schaden von den Mandanten auf eigene Rechnung beglichen und es entsteht sofort abzugsfähiger Erhaltungsaufwand in Höhe von 100.000 €. Das Objekt wird Ende 2016 veräußert. Im Jahr 2019 kommt es doch noch durch einen gerichtlichen Vergleich zu einer Zahlung der Baufirma in Höhe von 50.000 € als Beteiligung an den im Jahr 2016 entstandenen Erhaltungsaufwendungen. Frage 1) Können die im Jahr 2019 nachträglich zugeflossenen „negativen“ Werbungskosten als außerordentliche Einkünfte gemäß § 34 EStG besteuert werden? Frage 2) Sollte Frage 1 zu verneinen sein: Besteht die Möglichkeit einer Billigkeitslösung, da im Jahre 2016 die angesetzten Erhaltungsaufwendungen zu einem zu versteuernden Einkommen von 2.000 € führten und sich somit steuerlich nicht voll auswirken konnten, während im Jahr 2019 die Einkünfte oberhalb des Grundfreibetrages liegen und die zusätzliche Einnahme von 50.000 € sich voll steuerlich auswirkt?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen