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Nießbrauch,Kostenübernahme,vorab entstandene Werbungskosten

Mein Mandant möchte ein Haus erwerben, AK ca. 100 T€. In dem Haus lebt ein älteres Ehepaar (beide ca. 80 Jahre alt), die ein Nießbrauchsrecht haben. Für das Grundstück wird Erbpacht bezahlt. Mein Mandant möchte das Haus kaufen und fragt nun an, wie die steuerliche Lage wäre, wenn er bis zum Tod des älteren Ehepaares die Erbpacht, Grundsteuer, Schornsteinfegerrechnungen u.ä. Nebenkosten übernehmen würde? Sind diese Kosten als vorweggenommene Werbungskosten in der Anlage V abzugsfähig, obwohl mein Mandant keine Mieteinnahmen erwirtschaftet? Wie wäre der Vorgang grunderwerbsteuerlich zu würdigen? Ist die GrESt nur auf die 100 T€ zu zahlen oder kommt der Wert des Nießbrauchs hinzu?
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