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Liebhaberei,Wahlrecht

Mit BMF-Schreiben vom 02.06.2021 wurde ein Liebhabereiwahlrecht bei kleinen PV-Anlagen eingeführt. Wie verhält es sich bei Zwei- bzw. Mehrfamilienhäusern, bei der einzelne Wohnungen vermietet bzw. unentgeltlich überlassen werden, aber der Steuerpflichtige dort auch seine eigengenutzte Wohnung hat? Können diese Steuerpflichtigen auch von der Vereinfachungsregelung Gebrauch machen?
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