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Trennungsprinzip,Betriebsaufspaltung,Vermietung und Verpachtung

Meinen Mandanten (Eheleute) gehört ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung jeweils zur Hälfte. Von der Wohnfläche von insgesamt 229 qm werden 160 qm selbstgenutzt, 56 qm vermietet und 13 qm an die GmbH des Ehemannes (Alleingesellschafter) vermietet. Die GmbH zahlt eine Miete von 215 € an die Eheleute. Ist es richtig, dass die Mieteinnahme bei den Eheleuten als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu versteuern ist? Die „betriebliche“ Nutzung durch den Ehemann beträgt rd. 6 %, damit ist doch kein Anteil betrieblich zu aktivieren? Damit wird die Miete im privaten Bereich voll versteuert und alle Ausgaben sind prozentual gegenzurechnen, richtig?
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