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Erhaltungsaufwand,Wirtschaftsgut

Mein Mandant hat in der vorweggenommenen Erbfolge von seinem Vater eine alte Werkshalle übertragen bekommen. Die Absicht war, das Gebäude in zwei Ferienwohnungen umzubauen. Das Finanzamt hat nun die Erhaltungsaufwendungen gestrichen mit der Begründung, dass ein anderes Wirtschaftsgut entstanden ist. Grundsätzlich denke ich, dass der Umbau von einer Werkstatt in eine Ferienwohnung eine Funktionsänderung ist, aber mit dieser Absicht hat der Mandant das Gebäude nicht erworben. Gibt es eine Möglichkeit, doch Erhaltungsaufwand zu bekommen?
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