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Instandhaltungsrücklage,Sonderumlage,Zeitpunkt WK-Abzug,§ 11 EStG

Eine Wohneigentümergemeinschaft beschließt, für die Erneuerung aller Fenster und Balkontürelemente eine Sonderumlage zu erheben. Wann sind die Kosten für eine Instandhaltungsrücklage und eine Sonderumlage steuerlich abzugsfähig?
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