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Bruchteilsnießbrauch,Zuwendungsnießbrauch

Ein Mandant besitzt mit zwei Brüdern ein Grundstück. Jeder der Brüder hat einen 1/3-Bruchteilsanteil an dem Grundstück. Der Mandant möchte nun seinen Anteil an seine beiden Kinder verschenken. Gleichzeitig möchte er für seine Ehefrau das Nießbrauchsrecht an diesem Anteil einräumen. Die Kinder erhielten also eine Schenkung im Wert des Grundstücks abzüglich des vorbehaltenen Nießbrauchsrechtes für deren Mutter. Die Ehefrau erhielte eine Schenkung im Wert der Höhe des Nießbrauchsrechtes. Ist diese Gestaltung zivilrechtlich möglich und wird steuerlich anerkannt? Kann also ein Zuwendungsnießbrauch an dem 1/3-Bruchteil bestellt werden? Kann die Übertragung an die Kinder unter Belastung mit dem Nießbrauchsrecht vollzogen werden und wird steuerlich anerkannt? Die Kinder sind beide über 20 Jahre alt.
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