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Kaufpreisaufteilung,BMF-Arbeitshilfe

Bei der Kaufpreisaufteilung für eine gem. § 21 EStG vermietete ETW kommt das FA unter Anwendung des Kaufpreisaufteilungstools des BMF zu einem realitätsfremden Bodenanteil von 50 %. In einer aktuellen BFH-Entscheidung wurde festgestellt, dass das auf dem Sachwertverfahren basierende Tool nicht zur Aufteilung des Kaufpreises geeignet ist. Vom Finanzamt wird das Verfahren jedoch trotzdem der Besteuerung zugrunde gelegt. Die Kosten für ein Gutachten werden aktuell ermittelt, dies ist jedoch nicht die bevorzugte Variante. Wie hat beim aktuellen Stand der Rechtsprechung eine Kaufpreisaufteilung zu erfolgen? Kann unter der Berufung auf die „festgestellte Ungeeignetheit“ des vorliegenden Tools ein Wert selber geschätzt werden? Kann ein Ruhen des Verfahrens bis zu einer Überarbeitung des Tools erwirkt werden?
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