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Einkommensteuer,Vermietung und Verpachtung,Ortsübliche Miete

Unsere Mandantin hat ein Objekt an einen Familienangehörigen vermietet. Es gibt einen offiziellen Mietvertrag. Ab Mitte dieses Jahres möchte unsere Mandantin die Miete auf 66 % der ortsüblichen Marktmiete anpassen. Zurzeit liegt sie über dem Wert der ortsüblichen Miete lt. Mietspiegel der Stadt. Unsere Frage lautet: Kann sie den Mietvertrag auf die 66 % der ortsüblichen Miete anpassen, auch wenn der alte Vertrag dem Finanzamt vorliegt?
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